Professioneller Immobilienberater in moderner Pariser Agentur im Beratungsgespräch mit deutschem Käuferpaar vor Unterlagen und Tablet mit Pariser Wohnungsangeboten
Publié le 22 juillet 2026

Können Ausländer in Paris Immobilien erwerben?

Ein Ehepaar aus Stuttgart entdeckt während eines Wochenendaufenthalts eine charmante Altbauwohnung im 7. Arrondissement. Innerhalb weniger Stunden stellt sich die Frage: Dürfen deutsche Staatsbürger überhaupt ohne administrative Hürden eine Immobilie in der französischen Hauptstadt kaufen?

Die Antwort ist eindeutig. Dennoch unterscheiden sich Kaufprozess, Kostenstruktur und steuerliche Rahmenbedingungen erheblich von deutschen Gepflogenheiten.

Dieser Leitfaden klärt den rechtlichen Status ausländischer Käufer, beleuchtet die drei entscheidenden Etappen vom Vorvertrag bis zur Schlüsselübergabe und stellt die steuerlichen Besonderheiten in den Kontext des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens.

Ihr Kauffahrplan Paris in 60 Sekunden

  • EU-Bürger kaufen ohne Einschränkungen dank Niederlassungsfreiheit
  • Notarkosten 7-8% in Frankreich vs. 1,5-2% in Deutschland
  • Compromis de vente mit 10 Tagen Widerrufsrecht + 5-10% Anzahlung
  • Doppelbesteuerungsabkommen verhindert steuerliche Doppelbelastung
  • Taxe foncière und laufende Kosten deutlich über deutschen Niveaus

Rechtslage eindeutig: Freier Immobilienerwerb für EU-Bürger in Paris

Können deutsche Staatsbürger ohne Einschränkungen Immobilien in Paris erwerben?

Ja. Deutsche Staatsbürger dürfen ohne jede Einschränkung Immobilien in Paris erwerben. Die EU-Niederlassungsfreiheit garantiert ausländischen EU-Bürgern die gleichen Eigentumsrechte wie französischen Staatsangehörigen.

Die Rechtslage ist eindeutig und wird durch Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) abgesichert. Dieser garantiert den freien Kapitalverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten und schliesst explizit den Erwerb von Immobilien ein. In der Praxis bedeutet dies: Ein deutscher Käufer geniesst bei der Transaktion dieselben Rechte und unterliegt denselben Pflichten wie ein französischer Staatsbürger.

Die Situation für Staatsangehörige aus Drittländern ausserhalb der EU kann hingegen komplexer ausfallen und erfordert in bestimmten Fällen zusätzliche Genehmigungen oder Nachweise. Für EU-Bürger entfallen sämtliche dieser administrativen Vorgaben vollständig.

Während die rechtliche Hürde nicht existiert, unterscheiden sich die finanziellen Rahmenbedingungen erheblich. Die Gesamtnebenkosten – inklusive Notargebühren und Grunderwerbsteuer – liegen deutlich höher als in Deutschland.

Zugängliche Immobilientypen und geografische Besonderheiten

Prinzipiell stehen deutschen Käufern sämtliche Immobilientypen offen: Eigentumswohnungen in klassischen Haussmann-Gebäuden, freistehende Stadthäuser, Neubau-Apartments oder modernisierte Altbauten. Der Pariser Markt zeichnet sich durch starke Dominanz von Wohnungseigentum aus.

Für eine Übersicht aktuell verfügbarer Wohnungen und Apartments in verschiedenen Pariser Arrondissements können Sie sich über den Verkauf wohnung, apartment in Paris informieren, der den aktuellen Markt professionell abbildet und spezialisierte Beratung für internationale Käufer bietet.

Eine rechtliche Besonderheit, die den Kaufprozess verzögern kann, ist das kommunale Vorkaufsrecht (droit de préemption urbain). Ce que prévoit formellement l’article L. 211-1 du Code de l’urbanisme en vigueur, kann die Métropole du Grand Paris in definierten Zonen von diesem Recht Gebrauch machen. In der Regel wird die Frist von zwei Monaten jedoch problemlos eingehalten, und das Vorkaufsrecht wird nur bei strategischen städtebaulichen Projekten aktiviert.

Haussmann-Architektur dominiert den Markt und unterliegt besonderen Denkmalschutzauflagen



Vom Besichtigungstermin bis zur notariellen Beurkundung: Die drei wichtigsten Etappen

Der französische Immobilienkaufprozess folgt einer fest definierten Chronologie, die sich vom deutschen Verfahren unterscheidet. Während in Deutschland die notarielle Beurkundung zentral ist, kommt in Frankreich dem Vorvertrag (Compromis de vente) bereits rechtlich bindende Wirkung zu. Die Gesamtdauer liegt typischerweise zwischen zwei und vier Monaten.

Vorvertrag und Anzahlung: Der Compromis de vente

Der Compromis de vente ist der rechtlich bindende Vorvertrag, der beide Parteien zur Transaktion verpflichtet. Im Gegensatz zum deutschen Vorvertrag wird hier bereits eine Anzahlung fällig, die üblicherweise zwischen 5 und 10 Prozent des Kaufpreises liegt. Diese Summe wird auf einem Notaranderkonto (séquestre) hinterlegt und beim finalen Kaufvertrag verrechnet.

Eine entscheidende Schutzregelung ist das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht von zehn Tagen nach Unterzeichnung. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer ohne Angabe von Gründen und ohne finanzielle Konsequenzen vom Vertrag zurücktreten.

Finanzierungsbestätigung und Bedingungen

Eine zentrale Suspensivbedingung im Compromis de vente ist die Finanzierungszusage. Der Vertrag enthält in der Regel eine Klausel, die besagt: Falls der Käufer innerhalb einer festgelegten Frist (typischerweise 45 bis 60 Tage) keine Kreditzusage erhält, wird der Vertrag automatisch aufgelöst und die Anzahlung vollständig zurückerstattet.

Ein Ehepaar aus München erlebte hier Verzögerungen: Die Hausbank verlangte zusätzliche Unterlagen zur französischen Bonitätsprüfung. Erst ein spezialisierter Berater ermöglichte nach sechs Wochen den Abschluss. Notare raten daher, bereits vor Unterzeichnung des Compromis eine Vorabprüfung bei der Bank durchzuführen.

Notarielle Abwicklung und Eigentumsübertragung

Der finale Kaufvertrag (Acte de vente) wird beim französischen Notar beurkundet. Im Unterschied zum deutschen System ist der französische Notar nicht nur Beurkundungsperson, sondern hat eine umfassende Beratungspflicht gegenüber beiden Parteien. Seine Gebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.

Die Höhe der Notarkosten setzt sich zusammen aus der Grunderwerbsteuer (droits de mutation), den Gebühren für Eintragungen ins Grundbuch sowie der Vergütung des Notars selbst. Seit April 2025 können Départements den Steuersatz auf bis zu 5 Prozent anheben, wie die Daten 2025 publizierten von economie.gouv.fr bestätigen. In der Gesamtbetrachtung liegen die Erwerbsnebenkosten damit bei 7 bis 8 Prozent des Kaufpreises – ein deutlicher Unterschied zu den 1,5 bis 2 Prozent, die in Deutschland üblich sind.

Am Tag der Beurkundung wird der Restbetrag überwiesen, die Eigentumsübertragung ins französische Grundbuch (cadastre) eingeleitet und die Schlüsselübergabe vollzogen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer sämtliche Lasten und Pflichten des Eigentümers.

Unterlagen für den Notartermin: Ihre Checkliste

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Finanzierungszusage der Bank (schriftlich und datiert)

  • Unterzeichneter Compromis de vente

  • Nachweis über Anzahlung (Kontoauszug séquestre)

  • Versicherungsbestätigung (assurance habitation)

  • Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit (für DBA-Anwendung)

  • Bankkonto-Daten für Lastschriftverfahren laufender Kosten

Für eine detaillierte Übersicht der verpflichtenden Vertragsbestandteile erfahren Sie mehr über Inhalte des Kaufvertrags für Immobilien, die auch im französischen Kontext relevant sind.

Vorvertrag bindet rechtlich: Anzahlung und Suspensivbedingungen werden hier festgelegt



Steuerliche Rahmenbedingungen und das deutsch-französische Abkommen

Die steuerliche Behandlung eines Immobilienerwerbs in Paris hängt von mehreren Faktoren ab: der Art der Nutzung (Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz oder Vermietung), dem steuerlichen Wohnsitz des Eigentümers sowie den bilateralen Regelungen zwischen Deutschland und Frankreich.

Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) stellt sicher, dass Einkünfte und Vermögenswerte nicht doppelt besteuert werden. Dennoch entstehen in der Praxis komplexe Situationen, die eine spezialisierte steuerliche Beratung erfordern.

Deutschland vs. Frankreich: Steuerbelastung im Direktvergleich
Kriterium Deutschland Frankreich Kommentar
Notarkosten gesamt 1,5–2% 7–8% Frankreich deutlich höher
Grunderwerbsteuer 3,5–6,5% (je nach Bundesland) bis 5% (seit April 2025) Vergleichbar
Jährliche Grundsteuer ca. 0,3–0,5% Einheitswert deutlich höher, variabel nach Kommune Paris liegt über deutschem Durchschnitt
Wohnsteuer entfällt 2023 für Hauptwohnsitz abgeschafft Bei Zweitwohnsitz weiterhin fällig
Prozessdauer 4–8 Wochen 2–4 Monate Frankreich durch Compromis länger
Rücktrittsrecht Käufer entfällt (nur vor Beurkundung) 10 Tage nach Compromis Frankreich bietet mehr Schutz

Diese Gegenüberstellung zeigt: Während die Grunderwerbsteuer vergleichbar ausfällt, liegen die Gesamtnebenkosten in Frankreich aufgrund der höheren Notargebühren deutlich über dem deutschen Niveau. Die laufenden Kosten – insbesondere die Taxe foncière – können das jährliche Budget zusätzlich belasten.

Welche steuerliche Situation trifft auf Sie zu?
  • Si Hauptwohnsitz in Paris + steuerlicher Wohnsitz Deutschland:
    DBA regelt Besteuerungsrecht primär in Deutschland; Taxe foncière bleibt in Frankreich fällig. Wohnsteuer entfällt seit 2023.
  • Si Zweitwohnsitz in Paris + steuerlicher Wohnsitz Deutschland:
    Taxe foncière + Taxe d’habitation (für Zweitwohnsitz) in Frankreich fällig. Vermietungseinkünfte in Deutschland steuerpflichtig, Anrechnung französischer Steuer nach DBA.
  • Si Kapitalanlage + Vermietung + steuerlicher Wohnsitz Deutschland:
    Mieteinnahmen in Frankreich steuerpflichtig, Doppelbesteuerung durch DBA vermieden. Verkaufsgewinne unterliegen französischer Besteuerung (plus-values immobilières).
  • Si steuerlicher Wohnsitz nach Paris verlegt:
    Volle Steuerpflicht in Frankreich auf weltweites Einkommen. DBA verhindert doppelte Besteuerung deutscher Einkünfte. Erbschaftsteuer nach französischem Recht bei Immobilien in Frankreich.

Die Entscheidung über die steuerliche Behandlung hängt also massgeblich von der beabsichtigten Nutzung und dem Lebensmittelpunkt ab. Eine pauschale Empfehlung existiert nicht; vielmehr erfordert jede Konstellation eine individuelle Prüfung.

Fallbeispiel Stuttgart: Unterschätzte Nebenkosten

Profil: Rentnerehepaar aus Stuttgart, Erwerb einer 85 m² Wohnung im 7. Arrondissement als Zweitwohnsitz.

Problematik: Die ursprüngliche Budgetplanung orientierte sich an deutschen Kostenstrukturen. Nach Vertragsabschluss stellte sich heraus, dass die jährliche Taxe foncière mit 3.200 sowie die Verwaltungskosten der Copropriété mit 380 monatlich nicht einkalkuliert worden waren.

Blockierung: Die laufenden Kosten erhöhten das Jahresbudget um nahezu 15 Prozent über die ursprüngliche Erwartung hinaus.

Lösung: Die Konsultation eines auf deutsch-französisches Steuerrecht spezialisierten Beraters ermöglichte die Optimierung durch korrekte Anwendung des DBA sowie die Anrechnung französischer Steuern auf die deutsche Steuerlast.

Lehre: Laufende Kosten in Paris können das Budget um 15 bis 20 Prozent über deutsche Erwartungen steigern. Eine realistische Kalkulation erfordert die frühzeitige Einbeziehung lokaler Steuer- und Verwaltungskosten.

Die rechtliche Grundlage für die Vermeidung der Doppelbesteuerung bildet die deutsch-französische Konvention vom 21. Juli 1959, tel que l’établit le décret n° 2016-35 publié au Journal officiel, die durch einen Avenant vom 31. März 2015 aktualisiert wurde. Dieses Abkommen regelt die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten und verhindert, dass Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalgewinne aus Immobilienverkäufen doppelt besteuert werden.

Steueroptimierung durch DBA-Expertise: Spezialisierte Beratung vermeidet Doppelbesteuerung und unerwartete Nachzahlungen



Wichtige Hinweise und Grenzen dieses Leitfadens

  • Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung durch einen qualifizierten Fachmann
  • Steuerrechtliche Regelungen können sich ändern; prüfen Sie aktuelle Gesetzgebung zum Zeitpunkt Ihres Kaufs
  • Jede Immobilientransaktion ist einzigartig und kann spezifische rechtliche Besonderheiten aufweisen
  • Dieser Artikel behandelt den Standardfall für EU-Bürger; Sonderfälle erfordern spezialisierte Beratung

Explizite Risiken:

  • Steuerliche Fehleinschätzung kann zu unerwarteten Nachzahlungen führen
  • Unvollständige Vertragsprüfung birgt Risiko versteckter Mängel oder Lasten
  • Fehlende Absicherung durch Rücktrittsklauseln im Vorvertrag kann zu Verlusten führen

Konsultieren Sie: Notar mit deutsch-französischer Spezialisierung oder Steuerberater mit Kenntnissen im internationalen Steuerrecht (DBA Deutschland-Frankreich)

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienerwerb in Paris

Ihre Fragen zum Pariser Immobilienkauf beantwortet
Kann ich als Deutscher eine Hypothek von einer französischen Bank erhalten?

Ja, französische Banken vergeben Kredite an EU-Bürger. Allerdings verlangen sie häufig einen höheren Eigenkapitalanteil (typischerweise 20 bis 30 Prozent) sowie zusätzliche Nachweise zur Bonität. Deutsche Banken bieten ebenfalls Finanzierungen für Auslandsimmobilien an, jedoch mit strengeren Prüfkriterien und oft höheren Zinssätzen als bei inländischen Objekten.

Benötige ich einen französischsprachigen Anwalt für den Kauf?

Einen eigenen Anwalt benötigen Sie in der Regel nicht, da der französische Notar beide Parteien berät und eine neutrale Position einnimmt. Falls Sie jedoch zusätzliche rechtliche Absicherung wünschen oder komplexe Sonderfälle vorliegen (z. B. SCI-Strukturen, Erbschaftsregelungen), kann die Hinzuziehung eines auf deutsch-französisches Immobilienrecht spezialisierten Anwalts sinnvoll sein.

Darf ich meine Pariser Immobilie vermieten?

Ja, die Vermietung ist grundsätzlich zulässig. Bei Kurzzeitvermietungen (z. B. über Plattformen) gelten jedoch strenge Regelungen: In Paris ist die Kurzzeitvermietung der Hauptwohnung auf maximal 120 Tage pro Jahr beschränkt. Zweitwohnungen dürfen nur mit einer speziellen Genehmigung (autorisation de changement d’usage) kurzfristig vermietet werden. Langfristige Vermietung unterliegt den französischen Mietrechtsvorschriften.

Was passiert mit der Immobilie im Erbfall?

Immobilien, die sich in Frankreich befinden, unterliegen im Erbfall grundsätzlich dem französischen Erbschaftsteuerrecht. Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Anrechnung bereits gezahlter Steuern, sodass keine doppelte Belastung entsteht. Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad; bei Ehepartnern gelten seit 2007 vollständige Freibeträge in Frankreich.

Welche Versicherungen sind in Frankreich Pflicht?

Eine Wohngebäudeversicherung (assurance habitation) ist für Eigentümer nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Bei Eigentumswohnungen (copropriétés) ist eine Haftpflichtversicherung für den Anteil am Gemeinschaftseigentum obligatorisch. Falls Sie die Immobilie vermieten, muss der Mieter eine assurance habitation abschliessen – diese Pflicht liegt beim Mieter, nicht beim Vermieter.

Wie bereite ich mich optimal auf den Kaufprozess vor?

Eine vollständige Vorbereitung umfasst die Klärung Ihrer Finanzierung, das Verständnis der steuerlichen Konsequenzen nach dem DBA sowie die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen. Für eine vollständige Vorbereitung Ihres Kaufprojekts finden Sie in der Checkliste der Fragen vor dem Kauf weitere wichtige Aspekte, die vor jeder Immobilientransaktion bedacht werden sollten.

Rédigé par Stefan Hartmann, spezialisierter Redakteur für grenzüberschreitende Immobilientransaktionen und europäisches Immobilienrecht, der komplexe rechtliche und steuerliche Sachverhalte in praxisnahe Leitfäden übersetzt und dabei ausschließlich auf offizielle Quellen und aktuelle Gesetzgebung zurückgreift